RPG-Maker Quartier

Hier dreht sich alles um die RPG-Maker-Reihe von ASCII/Enterbrain. Der RPG-Maker ist ein Tool, mit dem du dir dein eigenes kleines Rollenspiel erstellen kannst. Du findest hier alles, was du dazu brauchst. Aber natürlich umfasst die Community noch mehr!
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Sollen die Forenregeln verschärft werden?
Ja 27%  27%  [ 7 ]
Nein 73%  73%  [ 19 ]
Abstimmungen insgesamt : 26
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BeitragVerfasst: Mi Feb 27, 2013 21:04 
Ist Mius Signatur dann eigentlich auch noch im Rahmen? :oeh:

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BeitragVerfasst: Mi Feb 27, 2013 21:48 
Die küssen sich nur und sehen dabei auch nicht gerade aus als wären die auf's übelste erregt. Sofern ich das richtig im Kopf habe. Würde meinen, sowas stellt kein Problem dar, da es nicht eindeutig sexualisiert, bla~
Würden die jetzt rumlecken wäre ich überfragt. Da müsste man wohl recherchieren.

Bei so einem unschuldigen, unscheinbaren Bussi wird da wohl kaum einer einen Strick draus drehen wollen.
Wie würdest du das denn einschätzen?

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BeitragVerfasst: Do Feb 28, 2013 1:46 
Nagasaki hat geschrieben:
Pädos können sich reinziehen was sie wollen- ich will es nur nicht mitbekommen müssen.

Ich Finde, das ist eine herrvoragende Meinung und ein guter Grund, hier für Ja zu voten. ^^

Aber warum sagst du das nicht einfach genau so- und damit ist gut?
Ne, da muss unbedingt mit deutschem Strafrecht argumentiert werden.
Es ist einfach nicht fein, so zu tun als wäre alles empirisch bewiesen was man sagt, nur weil mans mal irgendwo gehört hat.
Keiner von uns beiden ist schlauer als der Andere, denn wir haben beide nur irgendwo irgendwas gelesen und uns eine Meinung dazu gebildet.

Ich wäre dafür jetzt die langweilige Paragraphenreiterei zu beenden und jedem seine Meinung zu lassen. :)
Doch sollte dich die Herkunft meiner Meinung noch interessieren, sie ist inzwischen Wasserdicht und unten in einem Spoiler.
Ja, letzten Endes wurde ich jetzt so neugierig, das ich mich mit dem Thema ernsthaft beschäfftigt habe.

Und wer herausfinden will, was mein komischer Spruch mit der Interpretation wirklich sollte, muss die letzten Drei Zeilen des Spoilers lesen.


Zitat:
Das am 1. August 1997 in Kraft getretene Gesetzes zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste vom 22. Juli 1997 hat schon in die Vorgängervorschrift ($ 184 Abs 3 und Abs. 5 S. 1) neben das ,,tatsächliche” das ,,wirklichkeitsnahe” Geschehen aufgenommen. Hiermit wird hervorgehoben, dass nur Schriften der sog. Realkinderpornographie von der Qualifikationsvorschrift erfasst werden; kinderpornographische Romane, Zeichnungen oder Zeichentrickfilme scheiden hier also jedenfalls solange aus, wie das ,,Fiktive” dem objektiven Beobachter erkennbar ist.

Hinter der Addition von "Wirklichkeitsnah" steckt übrigens die Befürchtung, das im heutigen Computerzeitalter Animationen wie echt aussehen könnten.
Da man irgendwann Echte nicht mehr von falschen unterscheiden könnte, wurde das "Wirklichkeitsnah" aufgenommen um das abzudecken.
Es bezieht sich zum Beispiel auf Fotomontagen oder Realistische Computeranimationen.
Ein Anime ist NICHT wirklichkeitsnah.
Das hebelt eigentlich schon alles aus, aber ich mach mal weiter...


Zitat:
So sind nach Jugendmedienschutz-Staatsvertrag § 4 Abs. 1 auch "Darstellungen von Kindern oder
Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen" betroffen.

Darüber hinaus ist unser bild keine unnatürliche Pose, die besonders Geschlechtsbetont ist.
Das Mädel erschreckt sich, weil einer ins Bad kommt. Sie Zeigt den Hintern nicht mit Vorsatz.


Am 5 November 2008 wurde Posing verboten.
Unter Posing versteht man die Ausführung einer Anweisung. "Stell dich mal Nackt da hin"
Ausserdem beinhaltet das, das man Kinder nicht bitten darf zu onanieren. lul.
Wer aufgepasst hat, wird feststellen das Posing schwer auf fiktive Personen anwendbar ist.


Hab ich erwähnt, das ein so gut gemaltes Bild, auch wenn es Pornografischen Inhaltes ist,
laut Bundesverfassungsgerichtsentscheid 83, 130 als Kunstwerk laut Art. 5 Abs. 3 S.1 des Grundgesetzes zählt?
(Ein Verbot durch das laut Grundgesetz bestehende negative Recht des dargestellten Kindes, über seine sexuelle Selbstbestimmung greift hier nicht, da die Person nicht real ist, siehe oben.)


Im übrigen ist der Begriff Pornografie tatsächlich genau festgelegt:
Pornografie besteht aus drei Grundpfeilern
1. Die Sexuelle Erregung des Betrachters muss das vorrangige Ziel der Schrift sein und keine Handlung oder weiterer tieferer Sinn darf erkennbar sein.
2. Es ist erforderlich, dass sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, übersteigerter und anreißerischer Weise dargestellt werden.
3. Es muss in der Darstellung die im Einklang mit der allgemeinen Wertvorstellung aufgezogenen Grenzen des Sexuellen Anstandes EINDEUTIG überschreiten.

Mit etwas Fantasie haben wir davon einen Punkt erfüllt, alle Drei sind notwendig um als Pornografie zu gelten.


Unser Höschenbild ist daher meiner Meinung nach keine Kinderpornografie.
Darüber hinaus halte ich das Bild generell für Harmlos.
Doch wenn sich einer daran stört, (z.B. weil er sich sorgt, das seine Arbeitskollegen schlimmes denken könnten, wenn sie die Bilder hier sehen wenn er auf der Arbeit im Forum ist.)
dem steht gerne frei sich für die Verschärfung zu entscheiden.



Im übrigen:
Ein Richter kann im Grunde frei darüber entscheiden ob er das Wort "Wirklichkeitsnah" deutlich enger auslegt, als es gedacht ist.
Jeder Richter der es wirklich darauf anlegt, kann ein Strichmännchen-Porno zum echten Kinderporno erheben.
Das ist auch das was ich meinte, mit dem Spruch über die Interpretation unserer Gesetze.





/Belangloser Edit zu einem anderen Thema:
Im Zuge der Nachforschungen zu diesem Thema, hab ich übrigens auch recherchiert, was aus den beiden Kindern in den USA wurde. xD
(Ihr wisst schon, die zwei Kinderstraffälle aus den USA die ich erwähnte... Auch wenns vermutlich niemanden interessiert. :P )

Der 10 Jährige Raoul Wüthrich, der seiner 5 Jährigen Schwester beim Pinkeln half,
wurde nach 6 Monaten echten Gefängnises, letzten Endes doch wieder zu seiner Familie in die Schweiz geschickt.
Die Anklage auf schweren Inzest wurde fallengelassen und das geforderte Strafmaß von 2 Jahren geschlossene Anstalt konnte man dem Jungen ersparen.
Wärend seiner 6 Monate neben Dieben, Mördern und Dealern, hat er übrigens nie verstanden warum er im Gefängnis ist. lul.
Zitat des Direktors des Instituts für Justizpolitik in Washington: "Amerika führt einen Krieg gegen die eigenen Kinder."

Das Bussi des Sechsjährigen war weniger spektakulär, 1 Woche Unterrichtsausschluss und Hausarest.

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Test, Test. Dieser Text dient ganz einfach nur als Platzhalter. :PBild *Purr*


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BeitragVerfasst: Do Feb 28, 2013 15:55 
Deine Quellen sind veraltet. Dir sollte klar sein, dass die von der aufgeführten Auslegungen Schlupflöcher enthalten. Wurden inzwischen gestopft.

Hab mich inzwischen auch selbst an Brainstormer gewandt. Mal schauen wie er so reagiert.

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BeitragVerfasst: Do Feb 28, 2013 18:10 
Du bist aber auch nicht besonders aktuell, Nagasaki. Im neuesten Gesetzesentwurf heißt es nämlich eindeutig, dass alle bisherigen Maßnahmen nicht zielführend waren, weswegen es zur Zeit gar keine Regelung gibt.

Quelle? Bin ich gerade zu faul raus zu suchen. :lenny:


inb4 das sei ernst gemeint

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BeitragVerfasst: Do Feb 28, 2013 18:49 
@ Nagasaki:
Nagasaki hat geschrieben:
Donbask, lass den Unsinn. Und Jura studieren um lesen zu können? Ich bitte dich.

Ich kann auch lesen. Und nachdem, was ich auf Deinen zwei verlinkten Seiten gelesen habe, ist mein "Unsinn" kein Unsinn. - Aber es geht hier eben nicht um's Lesen, sondern um's Verstehen. Wir lesen genau das Gleiche, doch verstehen wir nicht das Gleiche.

Nagasaki hat geschrieben:
Die optimalste Lösung wäre übrigens die gewesen TWS dazu aufzufordern seinen Avatar vorübergehend selbst auszutauschen bis die Sache geklärt ist. Immerhin geht es hier mutmaßlich um die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte. Wäre im Interesse aller Beteiligten und vor allem Brainstormer gewesen.

Ganz offensichtlich nicht, denn sonst hätte es ja bereits jemand getan.

Nagasaki hat geschrieben:
Dass du diese entsprechend verkehrt auslegst kann ich gut verstehen, da Gesetze immer sehr schwammig formuliert sind.

Woher weißt Du dann, dass Du im Recht bist und Raccoon (bzw. die Gegenposition allgemein) nicht?

Nagasaki hat geschrieben:
Und Ecchi ist eben unter bestimmten Voraussetzungen generell Pornographie. Das besagt eben das "Posing". Sogar Donbask stimmt in diesem Punkt zu.

Nein, tue ich nicht und tat ich nie, denn
Zitat:
Posing ist das unbedeckte, aufreizende Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend.

Das steht klar und deutlich auf einer der zwei Seiten, die Du zu Beginn dieser Diskussion verlinkt hattest.

Die Schamgegend ist bei der Manga-Figur in TWS' Avatar also ausreichend bedeckt. - Wenn auch nur gerade so, wie jetzt schon mehrmals von mir betont. TWS' Avatar ist eben ziemlich grenzwertig.

Nagasaki hat geschrieben:
Unstimmigkeiten gibt es hier nur, weil einigen unklar ist, ob Nacktheit gegeben sein muss, damit es auch als Posing zählt.

Dir selbst ist es doch aber auch nicht klar. Das merke ich doch schon an Deiner (eben sehr subjektiven) Interpretation des Begriffs "unbedeckt". - Vielleicht sollten wir mal die restlichen User fragen, was sie darunter verstehen...?

Nagasaki hat geschrieben:
Bei so einem unschuldigen, unscheinbaren Bussi wird da wohl kaum einer einen Strick draus drehen wollen.

So "unschuldig" und "unscheinbar" wirkt es auf mich persönlich gar nicht mal. - Mich stört's allerdings nicht. Wollt's nur mal gesagt haben. (-> subjektive Ansicht)

Nagasaki hat geschrieben:
Deine Quellen sind veraltet. Dir sollte klar sein, dass die von der aufgeführten Auslegungen Schlupflöcher enthalten. Wurden inzwischen gestopft.

Eben nicht. Deswegen schrieb' ich auch nach dem Durchlesen der von Dir verlinkten Seiten sinngemäß "Schade, aber wir werden wohl doch quartier-intern die Regeln verschärfen müssen, da TWS' Avatar selbst nach dem neuen Gesetz nicht als Kinderpornographie gilt.". - Denn die Gesetzestexte schaffen immernoch sehr viel Raum für eine Grauzone, da sie nach wie vor an wichtigen Stellen undeutlich formuliert sind. (Und dass ich sie mir gründlich durchgelesen und genügend darüber nachgedacht habe, kannst Du mir ruhig glauben, auch, wenn Du sie persönlich anders auslegst.)

Hier nochmal ein Zitat aus Deinen Quellen, die ja schließlich nicht "veraltet" sein sollten:
Zitat:
Die Erweiterung des Besitzverbots auf die Darstellung eines wirklichkeitsnahen Geschehens beruht darauf, dass oft nicht unterschieden werden kann, ob der sexuelle Missbrauch tatsächlich stattgefunden hat oder ob durch technische Manipulation des Bildmaterials ein solcher Missbrauch vorgespiegelt wird. Das Tatbestandsmerkmal der Wirklichkeitsnähe ist erfüllt, wenn ein objektiver, nicht sachverständiger Beobachter nicht sicher ausschließen kann, dass es sich um ein tatsächliches Geschehen handelt. Erkennbare Fiktiv-Pornographie wie Zeichnungen, Trickfilme oder Erzählungen fallen nicht hierunter.

Stimme Raccoon jedenfalls nach wie vor zu: Da sich unsere Meinungen darüber, was nun die korrekte Interpretation der Gesetzestexte ist, spalten, weil man in diesen Texten keine klaren Formulierungen findet, sollten wir einfach darüber entscheiden, ob und inwiefern wir unsere eigenen Regeln ändern. Und das ganz nach der jeweils eigenen Sicht der Dinge.




@ Fryie:
Fryie hat geschrieben:
Gesetzestexte kann man eben nicht einfach irgendwie auslegen

Jo, da stimme ich Dir auch absolut zu. Deswegen fragte ich ja Raccoon, ob er denn eher das gemeint hat, was ich verstanden habe. Und das hat er, seinem letzten Post nach zu urteilen.

Und mit "System" meine ich unser Rechtssystem. Es ist tatsächlich relativ gut oder könnte es zumindest sein, ja. Doch es funktioniert eben nicht in jedem Falle, wie unser Beispiel hier zeigt, da jeder unter bestimmten Begriffen und Formulierungen etwas Anderes versteht. Allein eine Mehrheit kann also entscheiden, was "richtig" ist. (Ist ja auch generell so: "Wahrheit" und "Wissen" ist das, woran die meisten Menschen glauben. Doch jeder hat seine eigene Wahrheit...)


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BeitragVerfasst: Do Feb 28, 2013 21:57 
Oh, Donbask. du redest mal wieder so ungemein viel Blödsinn. Ich möchte nun nur auf zwei Punkte eingehen. Den Rest hatten wir schon oft genug durchgesprochen.

1) Wie oft wurde dir hier schon gesagt, dass du das Kaputt-Zitieren und aus-dem-Zusammenhang-reissen sein lassen sollst? Mit der Masche kann man natürlich so einiges verdrehen.

2) Ich habe dir tatsächlich nicht belegt, dass gezeichnete Figuren bei Pornographie berücksichtigt werden. Da du dies aber nie hinterfragt hast, finde ich es nun etwas komisch, dass du erst jetzt damit kommst. Da hättest du auch schon früher drauf aufmerksam machen können. Das kam ja auch erst wesentlich später dazu, weshalb es bei den anderen Quellen noch ausgeschlossen wurde.


@Raccon:
Okay. Gehen wir nun davon aus, dass alles, so wie du es schreibst, korrekt ist. Dann muss ich dir natürlich Recht geben. Sofern ich nun nicht mit konkreten, aktuelleren Gegenbeispielen komme, hat es keinen Sinn weiter drüber zu reden. Verbleiben wir so.
Ich finde gut, wie du die Zitate nun auch noch kommentiert hast. So kann man deinen Standpunkt gut nachvollziehen. Sollte ich in Zukunft vllt auch so handhaben.

Und genaugenommen hast du (das ist kein Vorwurf, sondern eine ungeschickt formulierte Überleitung~) ja die Sache mit TWS nochmal in den Raum getragen. Ich wollte es nochmals ausdiskutieren, da ich schon einen Unterschied zwischen der Umfrage und diesem speziellen Fall sehe. Mich stören Ecchi-Avatare persönlich schon, nur will ich mir nicht anmaßen diese nur deshalb gleich zu verbieten. Daher enthalte ich mich, da ich mich so für keine Seite entscheiden kann.
Die Manga-Milchkühe, die TWS zuvor hatte, haben mich nun nie dazu bewegt ihm seine Selbstdarstellung zu verbieten. Bei Kindern wäre für mich die Grenze überschritten. Aber um die geht es in der Umfrage nicht.
Jetzt für ein Verbot zu stimmen, nur um speziell angeprangerten Avatar zu verbieten, finde ich da unsinnig.


@Askr:
Wenn dem nun so ist, dann können wir die Anklage ja getrost fallen lassen. Aber heisst es denn auch, dass, nur weil die bisherige Auslegung als mangelhaft betrachtet wird, diese auch direkt außer Kraft gesetzt wurde? Rein logisch würde ich ja meinen, es bliebe alles so wie es ist, solange bis eine neue Variante steht.

Nachtrag: Man, bin ich leichtgläubig... 1:0 für dich!xD

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BeitragVerfasst: Do Feb 28, 2013 22:58 
Donbask hat geschrieben:
Und mit "System" meine ich unser Rechtssystem. Es ist tatsächlich relativ gut oder könnte es zumindest sein, ja. Doch es funktioniert eben nicht in jedem Falle, wie unser Beispiel hier zeigt, da jeder unter bestimmten Begriffen und Formulierungen etwas Anderes versteht. Allein eine Mehrheit kann also entscheiden, was "richtig" ist. (Ist ja auch generell so: "Wahrheit" und "Wissen" ist das, woran die meisten Menschen glauben. Doch jeder hat seine eigene Wahrheit...)

Aber nicht irgendeine Mehrheit (uninstruierter Quartierbenutzer), sondern eine Mehrheit von Juristen. Das ist dann die herrschende Meinung.


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BeitragVerfasst: Do Feb 28, 2013 23:26 
Zitat:
Ich finde gut, wie du die Zitate nun auch noch kommentiert hast.
Danke.
Zitat:
Verbleiben wir so.
Friedenspfeife wird gerne angenommen. *Paff*


Ich denke auch gar nicht, das ich zu 100% Recht hab.
Ich glaub eher, egal was wir Beide noch an komplizierten Texten raussuchen könnten,
niemand von uns ernsthaft Recht haben kann, solange das kein Anwalt klärt. :P
Grauzone und so~

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Test, Test. Dieser Text dient ganz einfach nur als Platzhalter. :PBild *Purr*


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BeitragVerfasst: Fr Mär 01, 2013 22:50 
Ok, ich frag demnächst einen Juristen, bevor ich ein Avatarbild auswähle, damit euch das raussuchen von Gesetzestexte zukünftig erspart bleibt. :D :baeh:

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BeitragVerfasst: Fr Mär 01, 2013 23:23 
TheWhiteShadow hat geschrieben:
Ok, ich frag demnächst einen Juristen, bevor ich ein Avatarbild auswähle, damit euch das raussuchen von Gesetzestexte zukünftig erspart bleibt. :D :baeh:

Spar dir den Mist. Wenn ich wollte, wärst du mal fix um einen vierstelligen Betrag ärmer und würdest deine Festplatten formatiert zurückbekommen.

Ungeachtet davon ob du mit sowas rumlaufen darfst oder nicht, ist sich hier der Großteil einig darüber, dass du mit sowas nicht öffentlich rumlaufen solltest.

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BeitragVerfasst: Sa Mär 02, 2013 0:12 
Das ist jetzt ja so viel besser, TWS. :lol:

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Archmaester of the Citadel
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BeitragVerfasst: Sa Mär 02, 2013 0:32 
also ich find's ne deutliche verbesserung, muß ich echt sagen! immer noch nicht mein fall, aber deutlich weniger geschmacklos.


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BeitragVerfasst: Sa Mär 02, 2013 1:18 
Wahrscheinlich hat TWS auch gar keine anderen Bilder auf dem hard drive, vdh. ~

(P.S.: Props für die "quartanische Ochlokratie", Askrr)


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BeitragVerfasst: Sa Mär 02, 2013 2:00 
@TWS:
Sofern die Änderung nun die Reaktion auf Brainstormers Einschreiten war, so reicht das noch nicht. Die Dame muss klar erkennbar älter als 14 Jahre sein. Trifft hier nicht zu. Im Zweifelsfall gilt bei Kindern grundsätzlich "gegen den Angeklagten". Ich mein jetzt nicht meiner Meinung nach, sondern juristisch. Achja, meiner Meinung nach aber auch.xD
Wirkt jetzt eher so, als würdest du uns verarschen wollen. Ein ganz schlechter Schachzug.
Sofern du den Avatar wirklich auf Brainos Anfrage geändert hast, so wird es auch ein Leichtes dich zu belangen ohne dass Brainstormer mit haftbar gemacht werden würde. Also nimm die Sache gefälligst ernster.
Ich hab dich sogar durchgehend in Schutz genommen. Auch in meinen Schreiben an Donbask und Braino, da du dir augenscheinlich nicht im Klaren warst, dass diese Pädo-Bildchen verboten sind. Mehr als eine Entfernung deines Avatars und der passenden Info an dich hatte ich nie gefordert. Und, ganz ehrlich, ich wusste es auch erst nach stundenlanger, wiederholter Recherche sicher. Aber irgendwie bewegst du mich dazu meinen bisherigen Standpunkt zu überdenken.

Besorg dir einfach einen generellen Ecchi-Avatar. Scheinen ja tendenziell geduldet zu werden. Bei Kindern werde ich dir aber die Hölle heiss machen.

Fryie hat geschrieben:
also ich find's ne deutliche verbesserung, muß ich echt sagen! immer noch nicht mein fall, aber deutlich weniger geschmacklos.

Naja, jetzt hält die Göre den Hintern aber auch noch mit Absicht in die Kamera und die Schamgegend ist allgemein deutlicher zu erkennen. Weniger geschmacklos, da die Dame etwas älter und weniger nackig ist als die vorherige, ist es aber schon.=)

@Donbask:
Falls TWS' Sinneswandel nun auf Brainos Wirken eingetreten ist, so kannst du meine letzten Sätze, die ich an dich gerichtet habe, gerne ignorieren. Wollte dich im Grunde nur ärgern. Hab ich dir aber, meine ich, so auch schonmal mitgeteilt.xD
Wenn du mir deshalb auf die Finger hauen willst, so steht dir dies frei, denn als Admin hast du hier die Macht. Schliesslich bist du He-Man.

Falls du es für notwendig erachtest diesen speziellen Fall in den Regeln zu erläutern(verboten ist es ja schon) füttere ich dich nun gerne mit Textwänden, die ich dir zuvor erspart hatte. Lesen brauchst du es nicht. Braino scheint mich ja erhört zu haben.
Gib mir in dem Fall aber einige Tage Zeit, ich habe keinen Bock und besseres zu tun. Denn es bedeutet ungemein viel Arbeit das nochmal zusammenzusuchen und zu sortieren.

@Rosa:
Mein Gewissen ist rein~

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