@ Nagasaki:
Nagasaki hat geschrieben:
Donbask, lass den Unsinn. Und Jura studieren um lesen zu können? Ich bitte dich.
Ich kann auch lesen. Und nachdem, was ich auf Deinen zwei verlinkten Seiten
gelesen habe, ist mein "Unsinn" kein Unsinn. - Aber es geht hier eben nicht um's Lesen, sondern um's
Verstehen. Wir lesen genau das Gleiche, doch verstehen wir nicht das Gleiche.
Nagasaki hat geschrieben:
Die optimalste Lösung wäre übrigens die gewesen TWS dazu aufzufordern seinen Avatar vorübergehend selbst auszutauschen bis die Sache geklärt ist. Immerhin geht es hier mutmaßlich um die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte. Wäre im Interesse aller Beteiligten und vor allem Brainstormer gewesen.
Ganz offensichtlich nicht, denn sonst hätte es ja bereits jemand getan.
Nagasaki hat geschrieben:
Dass du diese entsprechend verkehrt auslegst kann ich gut verstehen, da Gesetze immer sehr schwammig formuliert sind.
Woher
weißt Du dann, dass Du im Recht bist und Raccoon (bzw. die Gegenposition allgemein) nicht?
Nagasaki hat geschrieben:
Und Ecchi ist eben unter bestimmten Voraussetzungen generell Pornographie. Das besagt eben das "Posing". Sogar Donbask stimmt in diesem Punkt zu.
Nein, tue ich nicht und tat ich nie, denn
Zitat:
Posing ist das unbedeckte, aufreizende Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend.
Das steht klar und deutlich auf einer der zwei Seiten, die Du zu Beginn dieser Diskussion verlinkt hattest.
Die Schamgegend ist bei der Manga-Figur in TWS' Avatar also ausreichend bedeckt. - Wenn auch nur
gerade so, wie jetzt schon mehrmals von mir betont. TWS' Avatar ist eben ziemlich grenzwertig.
Nagasaki hat geschrieben:
Unstimmigkeiten gibt es hier nur, weil einigen unklar ist, ob Nacktheit gegeben sein muss, damit es auch als Posing zählt.
Dir selbst ist es doch aber auch nicht klar. Das merke ich doch schon an Deiner (eben sehr subjektiven) Interpretation des Begriffs "unbedeckt". - Vielleicht sollten wir mal die restlichen User fragen, was sie darunter verstehen...?
Nagasaki hat geschrieben:
Bei so einem unschuldigen, unscheinbaren Bussi wird da wohl kaum einer einen Strick draus drehen wollen.
So "unschuldig" und "unscheinbar" wirkt es auf mich persönlich gar nicht mal. - Mich stört's allerdings nicht. Wollt's nur mal gesagt haben. (-> subjektive Ansicht)
Nagasaki hat geschrieben:
Deine Quellen sind veraltet. Dir sollte klar sein, dass die von der aufgeführten Auslegungen Schlupflöcher enthalten. Wurden inzwischen gestopft.
Eben nicht. Deswegen schrieb' ich auch nach dem Durchlesen der von Dir verlinkten Seiten sinngemäß "Schade, aber wir werden wohl doch quartier-intern die Regeln verschärfen müssen, da TWS' Avatar selbst nach dem neuen Gesetz nicht als Kinderpornographie gilt.". - Denn die Gesetzestexte schaffen immernoch sehr viel Raum für eine Grauzone, da sie nach wie vor an wichtigen Stellen undeutlich formuliert sind. (Und dass ich sie mir gründlich durchgelesen und genügend darüber nachgedacht habe, kannst Du mir ruhig glauben, auch, wenn Du sie persönlich anders auslegst.)
Hier nochmal ein Zitat aus
Deinen Quellen, die ja schließlich
nicht "veraltet" sein sollten:
Zitat:
Die Erweiterung des Besitzverbots auf die Darstellung eines wirklichkeitsnahen Geschehens beruht darauf, dass oft nicht unterschieden werden kann, ob der sexuelle Missbrauch tatsächlich stattgefunden hat oder ob durch technische Manipulation des Bildmaterials ein solcher Missbrauch vorgespiegelt wird. Das Tatbestandsmerkmal der Wirklichkeitsnähe ist erfüllt, wenn ein objektiver, nicht sachverständiger Beobachter nicht sicher ausschließen kann, dass es sich um ein tatsächliches Geschehen handelt. Erkennbare Fiktiv-Pornographie wie Zeichnungen, Trickfilme oder Erzählungen fallen nicht hierunter.
Stimme Raccoon jedenfalls nach wie vor zu: Da sich unsere Meinungen darüber, was nun die korrekte Interpretation der Gesetzestexte ist, spalten, weil man in diesen Texten keine klaren Formulierungen findet, sollten wir einfach darüber entscheiden, ob und inwiefern wir unsere eigenen Regeln ändern. Und das ganz nach der jeweils eigenen Sicht der Dinge.
@ Fryie:
Fryie hat geschrieben:
Gesetzestexte kann man eben nicht einfach irgendwie auslegen
Jo, da stimme ich Dir auch absolut zu. Deswegen fragte ich ja Raccoon, ob er denn eher das gemeint hat, was ich verstanden habe. Und das hat er, seinem letzten Post nach zu urteilen.
Und mit "System" meine ich unser Rechtssystem. Es ist tatsächlich relativ gut oder könnte es zumindest sein, ja. Doch es funktioniert eben nicht in jedem Falle, wie unser Beispiel hier zeigt, da jeder unter bestimmten Begriffen und Formulierungen etwas Anderes versteht. Allein eine Mehrheit kann also entscheiden, was "richtig" ist. (Ist ja auch generell so: "Wahrheit" und "Wissen" ist das, woran die meisten Menschen glauben. Doch jeder hat seine eigene Wahrheit...)