RPG-Maker Quartier

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BeitragVerfasst: Fr Jun 23, 2006 20:28 
Es hat dann etwas mit Glaubwürdigkeit zu tun, wenn der Kläger Paragraphenreiterei betreibt und solche Forderungen stellt, obwohl er sich davor offensichtlich nie wirklich für das Experiment interessiert hat. Daraus schliesse ich, dass der Kläger nicht klagt, weil ihn die angeblichen Regelverstösse stören, sondern aus sonst irgendeinem Grund. Für mich ist das durchaus ein Indiz dafür, dass er einfach einen Grund sucht, klagen zu können. Die Art, wie Regeln hier ausgelegt werden, entbehrt jeglichen gesunden Menschenverstandes,


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BeitragVerfasst: Fr Jun 23, 2006 22:27 
Dagda hat geschrieben:
Und die beiden Posts wurden editiert, richtig.
Hätte auch gereicht, zwei Buchstaben für dieses Geständnis zu tippen.

Die beiden Originale der Editierungen finden sich in Beweisstück B (81 kb) sowie in Beweisstück D (79kb).

Polymachaeroplagides hat mir das im letzten Teil der Log ebenfalls bestätigt:
Zitat:
Tarlah: Ist ihnen ebenfalls bekannt, dass die Regierung, an mehreren Posts im Thread "Provisorische Grunzregeln (14.06.06, 15:27)" eine Editierung stattfand?
Polymachaeroplagides: Ja, dessen bin ich mir bewußt.
Tarlah: Halten sie diese Änderungen für Meinungsverfälschend?
Polymachaeroplagides: Ja.
Tarlah: Warum sehen sie darin eine Gefahr für die in Punkt 2 der Regierungsregeln gegebene Meinungsfreiheit?
Polymachaeroplagides: Sicher kann es nicht Tarlahs Absicht gewesen sein, mit den Ausdrücken "GRUNZ GRUNZ laber" seine Glaubwürdigkeit so offen zu riskieren.
Polymachaeroplagides: Zumal hat dieser zusätzliche Text keinerlei Tarlah:charakter.
Polymachaeroplagides: Und in diesem Fall darf ich wohl davon sprechen, daß die Änderung des Posts eine Verfälschung der Aussage und zumindest der Wirkung dieser darstellt.
Tarlah: Ich danke dir für deine Zeit und deine Antworten.
Polymachaeroplagides: Bitte, gern.


Die Regierung wäre damit, von mir aus, aus dem Zeugenstand entlassen.

Ich hätte dann von meiner Seite aus keine weiteren Zeugenaussagen oder Beweise mehr vorzulegen, es sei denn, es werden neue Fakten bekannt.

Meine Auffassung zu den Regeln hab ich bereits in meinem ersten Post hier verfasst, daran hat sich nichts geändert, daher bezweifle ich, dass ich die nochmal schreiben muss.


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BeitragVerfasst: Sa Jun 24, 2006 0:41 
Dann möchte ich anfügen, dass sich an der Faktenlage seit Beginn dieses Threads nichts geändert hat, und ich deshalb bei meinem eingangs angeführten Plädoyer bleibe: Die Regentschaft sieht sich keines Vergehens schuldig und weist die Anklage zurück.


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BeitragVerfasst: Sa Jun 24, 2006 8:35 
Wir sind am letztem Verhandlungstag angelangt.
Sofern Kläger und Begklagte keine weiteren Zeugen oder Beweisstücke vorzubringen haben, bitte ich um die Abscluss-Plädoyers.

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BeitragVerfasst: Sa Jun 24, 2006 11:10 
Nun, nun, die Angeklagten unternahmen keinerlei Anstrengungen, die von mir geschilderte Beweislage auch nur anzufechten, nein, sie unterstützten sie in einigen Punkten sogar. Womit ihre Schuld bewiesen ist.

Schade fand ich es, dass die Regierung anstatt meiner Fragen zu beantworten, Zeit damit verschwendete, immer wieder die Punkte ihres Anfangs-Plädoyers zu wiederholen oder Angriffe auf meine Person zu starten.

Insofern sehe ich mich dazu gezwungen, meine Forderungen keinesfalls abzuschwächen.
Zitat:
Angesichts von drei Regelverstößen, verlange ich einen Experiment-Bann von mindestens einem Regierungsmitglied, entfernung der Regierung aus dem Amt, sowie Schadensersatz für sämtliche die von dieser Handlungsweise der Regierung geschädigt wurden.
Daher wird es hierbei bleiben.

Ich möchte mich zuletzt nur noch dafür Bedanken, dass sich das Gericht die Zeit für meinen Fall genommen hat.


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BeitragVerfasst: Sa Jun 24, 2006 16:05 
Der Kläger Tarlah hat sich während der Verhandlung offensichtlich unfähig gezeigt, auf die Beiträge der Gegenseite einzugehen, indem er stets die sowieso schon feststehenden Fakten wiederholte. Diese wurden von der Regierung nie angefochten.
Die Diskussion darum, warum es sich in diesen Fällen um Regelverstösse handeln sollte, hat er konsequent vermieden, obwohl gerade dies der Streitpunkt war.

Der Regierung konnte somit nicht zweifelsfrei ein strafbares Vergehen zur Last gelegt werden. Daher beantrage ich im Namen der Regierung Freispruch.


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BeitragVerfasst: Sa Jun 24, 2006 18:25 
Was vorgetragen wurde
Die Klägerseite klagte auf folgender Basis:
  • Die Regentschaft hat NICHT als erste Amtshandlung Regeln aufgestellt sowie ihre Regeln nicht - wie in den Grundregeln definiert - ihren Regelthread gepinnt.
    Begleitend wurde von der Anklage erwähnt, dass vor der "Pinnung" des Regelthreads diverse Threads, darunter auch jene mit den Regeln der Vorgänger, entpinnt und geschlossen wurden.
  • Die Regentschaft teilte Regelveränderungen nicht so mit, dass sie der Teilnehmerschaft bekannt sind (Einfaches editieren der Regeln genügt lt. Grundregeln des Experiments nicht)
    Die Regentschaft änderte einen Punkt ihrer eigenen Regeln ab, ohne den Thread-Titel abzuändern. Ein Posting im Regelthread von Benni wies jedoch darauf hin.
    Nur kurze Zeit später wurden die Regeln weiter verändert, indem ein neuer Punkt hinzu kam und ein bestehender eine Änderung erfuhr. Eine Ankündigung gab es diesmal jedoch nicht.
  • Verstoß gegen die eigene Regel "Achtet oder hasst die Regierung, es ist euch überlassen"
    Hier bezog sich der Kläger darauf, dass Postings von ihm, die die Regentschaft nicht gerade in einem gutem Licht erscheinen ließen, von der Regentschaft abgeändert wurden... und zwar in einem Maße, wie es mit den Regeln der Regentschaft nicht konform sei.

Die Regentschaft widersprach und berief sich darauf, dass so lange sie selbst keine Regeln der Teilnehmerschaft mitteilten, die Regeln der Vorgänger-Regentschaft gültigkeit haben.
Was die Regeländerung betraf, so war die Regentschaft der Meinung, dass ein Ankündigungsposting genüge und ein Extra-Hinweis im Thread-Titel der Regeln nicht erforderlich sei.
Auch räumte die Regentschaft ein, dass die von der Klägerseite genannten Postings editiert wurden.
Zudem wollte die Regentschaft die Glaubwürdigkeit der Klägerseite untergraben, indem argumentiert wurde, dass die wenigen Postings, die von der Klägerseite insgesamt verfasst wurden, nicht ausreichend seien, um einen gewissen Grad an Glaubwürdigkeit zu gewährleisten.

Die Analyse der Sachlage
  • Amtshandlungen der Regentschaft beschränken sich mehr oder weniger auf das Aufstellen der Regeln und das Ausüben des Amtes (z.B. in der Gestalt, dass Verwarnungen und Banns ausgesprochen werden). So lange die Regentschaft keine eigenen Regeln aufstellte, gelten die der Vorgänger. Dies wiederum hat zur Folge, dass bei etwaigen Verstößen gegen die Regeln der Vorgänger-Regentschaft die aktuelle Regentschaft entsprechend agieren kann. In diesem Fall hätten wir iene Amtshandlung, die vor der Regelaufstellung stattfindet, aber trotz allem gerechtfertigt ist.
    Die Regeln wurden erst etwas später gepinnt und damit gültig, jedoch liegt hier kein Verstoß gegen die Grundregeln vor.
  • Die erste Regeländerung wurde von der Regenschaft ordnungsgemäß via Posting mitgeteilt. Dass dies noch extra im Threadtitel geschieht ist nicht zwingend erforderlich, wodurch diese Regeländerung vollkommen rechtens geschah, auch wenn der Hinweis darauf erst zwei Tage später erfolgte.
    Nicht regelkonform ist jedoch das hinzufügen des letzten, sechsten Punktes zu den Regeln!
  • Den Verstoß der Regentschaft gegen ihre eigene Regel "Achtet oder hasst di Regierung, es ist euch überlassen" sieht das Gericht als nicht erwiesen an. Die Regentschaft hat hier zwar die Postings des Klägers editiert, hält sich allerdings an ihre Regel #3, die "tut was ihr wollt, solange es im Rahmen bleibt" aussagt. Eine Beleidigung oder sonstiges zu den Regeln widersprüchliches fand durch die beiden Edits nicht statt

Dem hinzufügend sei gesagt, dass die Anzahl hinterlassener Postings nichts an der Glaubwürdigkeit einer Partei ändert. Dies ist Aufgabe des Inhalts der Postings, nicht Aufgabe der Anzahl.

Das Urteil
Das Gericht befindet die Regentschaft für "Nicht schuldig" bezüglich der Anklagepunkte 1 und 3.
Das Gericht befindet die Regentschaft bezüglich des Anklagepunktes 2 für schuldig, eine (!) Regeländerung ohne Ankündigung vorgenommen zu haben.
Da sich diese Änderung auf einen unwesentlichen Eintrag (6. Satan) beschränkte, wird hier ein minderschwerer Fall angenommen und die Regentschaft ermahnt, in Zukunft Regeländerungen mit entsprechenden Ankündigungspostings hervorzuheben.

Die Verhandlung und der Thread sind geschlossen.

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