Bannregelung & Entbannungsrichtlinien
§1 Arten von Forenbanns
Bann-Klasse A ~
2 Wochen temporärer Bann
Folge von 2 Verwarnungen
Keine Bewährung möglich
Bann-Klasse B ~
3 Monate temporärer Bann
Folge einer Verwarnung mit vorangegangenem/laufendem Bann A
Keine Bewährung möglich
Bann-Klasse C ~
Temporärer Bann
Folge einer Verwarnung mit vorangegangenem/laufendem Bann B/einem schwerwiegenden Verstoß*
Bewährung nach 6. Monat möglich
Bann-Klasse D ~
Permanenter Bann
Folge einer Verwarnung während der Bewährungszeit
Keine Bewährung möglich
*Dazu zählen wir folgende Vergehen:
- Doppelaccounts
- Drohungen
- Accountklau
- Verbreitung illegaler/rassistischer Inhalte
- Bewusstes Brechen der Regeln, wodurch das Forum Schaden nimmt
- Wir behalten uns das Recht vor, je nach Fall des Vergehens zu differenzieren
§2 EntbannungsrichtlinienSollte ein Bann der Klasse C in Kraft getreten sein, so ist es möglich, die Dauer des Banns ab einem gewissen Zeitpunkt zu verkürzen. So kann beim Bann C nach dem 6. Monat eine Bewährungszeit beantragt werden (über Instant-Messager, E-Mail, andere User, siehe unten). Ein Bann der Klasse D ist nicht mehr widerrufbar, da dieser erst dann greift, wenn ein Verstoß gegen die Regeln während der "Bewährungszeit" stattfindet oder infolge einer auf einen Bann C ausgesprochenen Verwarnung in Kraft tritt. Über eine Entbannung mit anschließender Bewährungszeit wird unter den folgenden Gesichtspunkten entschieden:
- Der Härte des Vergehens, weswegen der User gebannt wurde
- Die Einschätzung des Users durch den Staff, siehe nächsten Punkt
- Der jeweilige User muss ein Entschuldigungsschreiben verfassen, dass der Forenadministration (Moderatoren&Admins) vorgelegt und von diesen ausgewertet wird
§3 Bewährungszeit
Die oben erwähnte Bewährungszeit ist die letzte Chance für einen gebannten User, sich wieder in die Community einzugliedern, sofern er noch nicht vom Bann D betroffen ist. Diese Zeitperiode umfasst stets 3 Monate bei einem Bann C.
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© RMQ-Forenstaff, 17. Oktober 2004